Wichtigstes Merkmal: eine eigene Behörde für Branchen
Fast alle Branchen in den Niederlanden sind auf die ein oder andere Weise organisiert - meist mit dem Ziel, bestimmte Angelegenheiten für die gesamte Branche besser regeln zu können. Eine besondere Form der Organisation sind die Markt- bzw. Wirtschaftsverbände, die sog.
product- und
bedrijfschappen.
Markt- und Wirtschaftsverbände gibt es in den verschiedensten Branchen: vom Garten- und Ackerbau über den Einzelhandel bis hin zum Bau- oder Gaststättengewerbe. Jeder Sektor entscheidet selbst, ob er einen Verband gründen lassen möchte. Deshalb gibt es für manche Wirtschaftssektoren einen Verband, für andere jedoch nicht.
Charakteristisch für die Verbände ist ihr verbindlicher Charakter für die gesamte Branche: Alle Unternehmen der Branche fallen unter den Verband und haben sich an die entsprechenden Regeln zu halten.
Ein Verband ist somit eine öffentliche Verwaltungskörperschaft, eine Behörde wie auch die Kommunen oder Provinzen. Allerdings eine besondere Behörde mit speziellen, branchenspezifischen Aufgaben. An oberster Stelle aller Aktivitäten eines Verbands stehen immer sowohl die allgemeinen Belange als auch die Belange der jeweiligen Branche.
Eine spezielle Behörde mit einer so starken Position bedarf einer adäquaten Aufsicht. Diese Aufsicht ist Aufgabe verschiedener Ministerien und des Sozialwirtschaftlichen Rats SER.
Unterschied zwischen Markt- und Wirtschaftsverbänden Es gibt zwei Arten von Verbänden: Markt- und Wirtschaftsverbände. Marktverbände (
productschappen) sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die sich mit demselben Produkt bzw. derselben Erzeugungskette befassen. Wirtschaftsverbände (
bedrijfschappen) sind Zusammenschlüsse von Unternehmen, die in der Wirtschaft dieselbe Funktion haben, beispielsweise Einzelhandelsunternehmen und Unternehmen im Hotel- und Gaststättengewerbe.
Aufgaben eines Verbands Verbände übernehmen Aufgaben, die einzelne Unternehmen oder Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen allein nicht bewältigen können, die man im Hinblick auf allgemeine Belange jedoch für erforderlich erachtet und die den Wettbewerb nicht beeinflussen.
In der Praxis können dies Vereinbarungen beispielsweise über die Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern, die Qualitätssicherung und -kontrolle oder gemeinsame Maßnahmen zur Exportförderung sein. Der gesamte Sektor, für den ein Verband eingerichtet wird, beteiligt sich an der Finanzierung dieser Aktivitäten. „Schwarzfahren“ (profitieren, ohne zu zahlen) ist ausgeschlossen.
Neben der Ausübung ihrer eigenen Aufgaben setzen manche Verbände auch die Gesetzgebung der zentralen Regierung um. Hierbei stützen sie sich auf ihr Wissen und Know-how in ihren jeweiligen Sektoren sowie auf ihre behördlichen Befugnisse. Für diese so genannten Mitverwaltungsaufgaben (
medebewindstaken) erhalten Sie eine Vergütung von der niederländischen Regierung.
Ein typisch niederländisches Phänomen Auch in anderen Ländern gibt es Einrichtungen, die vergleichbare Aufgaben erfüllen. Meist sind dies jedoch Agenturen der staatlichen Regierung (wie in Frankreich) oder Organe der Arbeitgeberverbände (wie in Deutschland). Die Struktur der niederländischen Verbände (
schappen), die auf einer Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen beruht, ist in anderen Ländern nur selten anzutreffen.
Der Verband und die europäische Integration Das Zusammenwachsen Europas impliziert Einschränkungen, bedeutet aber auch neue Chancen. Die offenen Grenzen verbieten es den Verbänden, Maßnahmen zu treffen, die den freien Verkehr von Waren zwischen den Mitgliedstaaten behindern würden. Hierüber wacht Brüssel. Die Verbände müssen sich also auf einen offenen Wettbewerb einstellen. Genau dabei können sie allerdings auch eine wichtige Rolle für ihren Sektor spielen.
Die europäische Integration geht einher mit Richtlinien und Verordnungen aus Brüssel, beispielsweise im Rahmen der europäischen Landwirtschaftspolitik. Aufgrund ihrer Branchenkenntnisse werden die Verbände meist nicht nur in die Vorbereitung europäischer Gesetzgebung einbezogen, sie werden auch an der Implementierung in die nationale Gesetzgebung und an der Umsetzung dieser Gesetze innerhalb ihres Sektors beteiligt.
Einige Kerndaten der Verbände Insgesamt sind in dem Bereich der Wirtschaft, der in Markt- und Wirtschaftsverbänden organisiert ist, über 1 Mio. Arbeitnehmer - ca. ein Viertel der Erwerbsbevölkerung - in 400.000 (meist kleinen) Unternehmen tätig. 2008 gab es insgesamt 17 Verbände (11 Markt- und 6 Wirtschaftsverbände), bei denen über 900 Mitarbeiter tätig waren.
Der Gesamtetat der Verbände betrug im Jahr 2008 257 Mio. Euro. Zwei Drittel davon (174 Mio. Euro) werden für Aktivitäten und Projekte aufgewendet, die im Auftrag der Verbände von Dritten durchgeführt werden. Außerdem führen die Verbände für fast 17 Mio. Euro so genannte Mitverwaltungsaufgaben im Auftrag der niederländischen Regierung durch.
Aufsichtsfunktion des SER Die Markt- und Wirtschaftsverbände sind öffentliche Verwaltungskörperschaften. Bei der Ausübung ihrer Befugnisse und im Zusammenhang mit anderen Aspekten unterstehen sie der Aufsicht verschiedener Ministerien und des Sozialwirtschaftlichen Rats (SER). Diese Aufsichtsfunktion ist im Wirtschaftsverbandsgesetz (
Wet op de bedrijfsorganisatie) festgelegt. Der SER achtet insbesondere auf Folgendes:
Genehmigung von Beschlüssen Der Vorstand eines Verbands kann selbstständig Beschlüsse fassen, die die gesamte Branche betreffen. Auf welchem Gebiet der Vorstand solche Beschlüsse fassen darf, wird bei der Gründung des Verbands festgelegt.
Der SER kontrolliert die Beschlüsse im Hinblick auf zwei wichtige Aspekte: Ein Beschluss darf nicht gesetzeswidrig sein und er darf nicht den Belangen der Wirtschaft im Allgemeinen schaden. So darf ein Verband beispielsweise keine Preis- oder Standortabsprachen treffen. Die Regelungen eines Verbands dürfen außerdem den gesunden Wettbewerb in der Branche nicht behindern. Zudem sind europäische Vorschriften einzuhalten.
Die Aufsichtsfunktion des SER konzentriert sich auf die Rahmenbedingungen der gefassten Beschlüsse. Der SER übernimmt dabei nicht die Rolle des Verbandsvorstands.
Genehmigung der Finanzen Der Gesamtetat der Verbände beträgt jedes Jahr rund 260 Mio. Euro: Geld, das für die zahlreichen Aktivitäten der einzelnen Verbände benötigt wird. Um zu gewährleisten, dass diese Mittel auch tatsächlich an der richtigen Stelle eingesetzt werden, kontrolliert der SER jedes Jahr die Finanzen der Verbände.
Diese Kontrolle bezieht sich nicht nur auf die Jahresabschlüsse der Verbände, sondern auch auf die zugrunde liegenden Beschlüsse wie z.B. Etat- oder Abgabenverordnungen. Diese sind vom SER zu genehmigen. Insgesamt prüft der SER rund 300 bis 400 Beschlüsse jährlich.