Beratung der Regierung und des Parlaments
Die bekannteste Aufgabe des SER ist die Beratung der Regierung in volkswirtschaftlichen Fragen. Der Rat geht von folgenden sozialwirtschaftlichen Zielvorgaben aus:
- einem ausgeglichenen Wirtschaftswachstum (unter Berücksichtigung der Umweltinteressen) und einer kontinuierlichen Entwicklung,
- einem möglichst hohen Beschäftigungsstand,
- einer gerechten Einkommensverteilung.
Der SER berät die Regierung - auf Verlangen oder unaufgefordert - in sozialwirtschaftlichen Fragen. Die Argumente des SER werden auch vom Parlament in der Debatte mit der Regierung eingesetzt.
Der Rat gibt beispielsweise Empfehlungen ab, unter anderem über mittelfristige sozialwirtschaftliche Entwicklungen, über die Industriepolitik, die soziale Sicherheit, das Arbeitsschutz- und Betriebsverfassungsgesetz, die Mitbestimmung, die Wechselwirkung zwischen Arbeitsmarkt und Schulwesen, die Europapolitik sowie Transport- und Verbraucherangelegenheiten. Die Empfehlungen sind öffentlich und erscheinen meist in Buchform. Sie sind nicht verbindlich. Die Regierung ist nicht verpflichtet, die Empfehlungen des SER zu übernehmen. Wohl besteht die Abmachung, dass die Regierung den Rat davon in Kenntnis setzt, ob sie eine Empfehlung übernimmt oder nicht, und aus welchem Grund.
Bereits in der Einführung wurde dargelegt, dass die Regierung zur Durchführung ihrer politischen Vorhaben die Unterstützung der Gesellschaft braucht. Wenn der SER über eine bestimmte Frage einstimmig eine positive Empfehlung abgibt, dann ist in der Wirtschaft eine breite Basis für diesen Vorschlag vorhanden. Das gilt jedoch auch umgekehrt: Weist der SER bestimmte Regierungsvorhaben ab, dann ist dies für die Regierung ein Signal dafür, dass die gesellschaftliche Akzeptanz fehlt.
Aufsicht über die Marktverbände und die öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsverbände
Das Wirtschaftsorganisationsgesetz betraut den SER mit der Aufsicht über die Marktverbände, die öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsverbände, die öffentlich-rechtlichen Wirtschaftshauptverbände und die Markthauptverbände. Insgesamt sind es fast vierzig. Diese Verbände werden unter dem gemeinsamen Nenner „öffentlich-rechtliche Wirtschaftsorganisation“ (PBO = publiekrechtelijke bedrijfsorganisatie) zusammengefasst.
Die Marktverbände sowie die Wirtschaftsverbände sind Organisationen für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einer bestimmten Branche. In einem Wirtschaftszweig können Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander Vereinbarungen treffen, die sie für ihren Wirtschaftsbereich für wichtig halten. Meistens handelt es sich um Aktivitäten, die Unternehmen nicht alleine meistern können, beispielsweise eine gemeinsame Werbekampagne der Friseure unter dem Motto: „Schau mal öfter in den Friseurspiegel“. Ein anderes bekanntes Beispiel ist die „Wintermalerregelung“. Dies ist ein Programm des Wirtschaftsverbandes der Malerbranche, das die Beschäftigung der Maler auch in den Wintermonaten sicherstellen soll.
Diese Verbände werden auch in die Umsetzung von Regierungsmaßnahmen einbezogen. Das kann sehr günstige Auswirkungen haben, weil ein Verband seine Branche kennt. So gibt es auch Richtlinien der EU, die von diesen öffentlich-rechtlichen Wirtschaftsverbänden in die Praxis umgesetzt werden. Hierbei gilt allerdings, dass die Vereinbarungen und die Maßnahmen der Verbände gesetzlich abgesichert sein müssen. Der SER ist die PBO-Dachorganisation. Er kann Verbände gründen und auflösen. Der SER entscheidet über die Zusammensetzung der Vorstände, in denen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertreten sein müssen.
Siehe auch
Öffentlich-rechtliche Wirtschaftsorganisation
Legislative
Obwohl der Staat die Endverantwortung für die Ausfertigung und die Durchführung von Gesetzen hat, wird in bestimmten Fällen auch der SER mit der Ausführung beauftragt. In diesem Zusammenhang spricht man von der „Mitverwaltungsaufgabe“ des SER. Beispiele ist:
Das Betriebsverfassungsgesetz
Anders als man meistens annimmt, ist nicht jede Firma in den Niederlanden mit 50 und mehr Arbeitnehmern verpflichtet, einen Betriebsrat zu haben, obschon in diesem Fall eine Freistellung beantragt werden muss.
Der SER hat über die Gewährung einer solchen Freistellung zu entscheiden. Der SER stellt auch die Höhe der Abgabe fest, die betriebsratspflichtige Unternehmen für die Schulung und Weiterbildung der Betriebsratsmitglieder zu entrichten haben. Auf Verlangen des SER wird das Finanzamt mit der Einziehung der Abgaben beauftragt.
SER-Beschluss Fusionsverhaltensregeln 2000
Im Jahr 1970 hat der SER den SER-Beschluss Fusionsverhaltensregeln festgestellt. Diese Verhaltensregeln, auch SER-Fusionscode genannt, wurden zum Schutz der Interessen von Aktionären und Arbeitnehmern im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots bzw. einer Fusion von Unternehmen formuliert. Der Fusionscode hat keine gesetzliche Grundlage und beruht auch nicht auf einer Verordnungsbefugnis des SER. Seine Grundlage ist die Bereitschaft niederländischer Unternehmen, sich freiwillig an diese Regeln zu halten.
Seit dem 5. September 2001 überwacht der SER die Einhaltung der neuen Fusionsverhaltensregeln. Der alte SER-Fusionscode aus dem Jahr 1975 wurde aufgeteilt, wobei die Regeln bezüglich öffentlicher Übernahmeangebote insgesamt und ohne bedeutende Änderungen in das Gesetz über die Überwachung des Wertpapierverkehrs ( Wet toezicht effectenverkeer ) aufgenommen wurden. Die Überwachung öffentlicher Übernahmeangebote wurde somit gesetzlich verankert und gleichzeitig der Autoriteit Financiële Markten (AFM) übertragen.
Das zweite Element des alten Fusionscodes ist die Mitbestimmungsregelung für betroffene Arbeitnehmer. Diese wurde in die neue Regelung inhaltlich unverändert und abgestimmt auf die damit vergleichbare Regelung des niederländischen Betriebsratgesetzes ( Wet op de ondernemingsraden ) aufgenommen. Der Geltungsbereich der neuen Fusionsverhaltensregeln wurde durch eine Senkung des quantitativen Kriteriums von 100 auf 50 Arbeitnehmer erweitert. Andererseits brauchen Fusionen, bei denen im übernommenen Unternehmen weniger als zehn Arbeitnehmer tätig sind, nun nicht mehr angemeldet zu werden.
Die Empfehlung des SER, auch den Regeln bezüglich der Arbeitnehmer eine gesetzliche Grundlage zu verschaffen und deren Geltungsbereich auf den staatlichen Sektor, den Non-profit-Sektor und die freien Berufe zu erweitern, wurde von der niederländischen Regierung nicht übernommen.
Geplante Fusionen müssen dem Sekretariat des SER gemeldet werden. Im Falle eines Konflikts über die Einhaltung der Regeln können die Parteien sich an einen fünfköpfigen Schlichtungsausschuss wenden.
Selbstregulierung auf Verbrauchergebiet
Zu den gesetzlichen Aufgaben des Sozialwirtschaftlichen Rats gehört auch die Förderung bestimmter wirtschaftlicher Entwicklungen. Dabei unterstützt der SER u.a. den Dialog zwischen Unternehmer- und Verbraucherverbänden bei der Formulierung korrekter Geschäfts- und Lieferbedingungen. Vervollständigt wird diese Form der Selbstregulierung durch die Einrichtung einer Schiedskommission, in der sowohl Unternehmer als auch Verbraucher vertreten sind. Solche im SER-Rahmen getroffenen Vereinbarungen gelten bereits in einer Vielzahl von Branchen und ihre Zahl steigt weiter an.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Schlichtungsausschüsse für Verbraucher: ein selbstregulierendes System