Home | FAQ und Links

FAQ und Links

Häufig gestellte Fragen über den SER, den Sozialwirtschaftlichen Rat der Niederlande


Ist die niederländische Regierung verpflichtet, zu allen wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Fragen Empfehlungen des Rats einzuholen?
Nein, die niederländische Regierung ist nicht verpflichtet, zu allen wichtigen sozialen und wirtschaftlichen Fragen eine Stellungnahme des Rats einzuholen. Diese Verpflichtung wurde mit einem Gesetz aus dem Jahre 1995 aufgehoben. Dennoch hat die Anzahl der Anfragen an den Rat nicht abgenommen.
Wenn die Regierung in einer bestimmten Frage, die der Rat für wichtig hält, den Rat nicht um eine Empfehlung ersucht, kann er aus eigenem Antrieb eine Stellungnahme abgeben. In der Regel wird der Rat dies nur dann tun, wenn eine solche Empfehlung von seinen Mitgliedern einstimmig unterstützt wird. Rund 17 Prozent der SER-Empfehlungen wurden aus eigener Initiative abgegeben. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um Empfehlungen zu internationalen politischen Fragen.


Können sich außer der Regierung auch andere Organe an den Rat wenden?
Die beiden Kammern des niederländischen Parlaments haben seit dem 1. Januar 1997 das Recht, Empfehlungen des Rats zu beantragen. Die erste dieser Anfragen – und zwar der Zweiten Kammer – betraf im Dezember 1999 inadäquate Altersrentenansprüche. Der Rat veröffentlichte die betreffende Empfehlung im Mai 2000. Im Juni 2002 ersuchte die Erste Kammer den Rat um eine Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben Bussemaker-Van Dijke über die gesetzlichen Arbeitszeiten. Der Rat gab seine Empfehlung im Oktober 2002 ab. Der letzte Fragenkomplex, der vom Parlament (der Zweiten Kammer) dem Rat vorgelegt wurde, betraf die Marktregulierung (2010).


Wie lange braucht der Rat zur Vorbereitung einer Empfehlung?
Der Rat benötigt durchschnittlich sechseinhalb Monate zur Vorbereitung einer Empfehlung. Das mag recht lange erscheinen. Ein Grund, weshalb die SER-Empfehlungen so bedeutsam sind, ist, dass sie sowohl auf Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmerseite breite Unterstützung finden. Deshalb ist es unerlässlich, dass der Rat in der Lage sein muss, sowohl die Mitglieder der Arbeitgeberverbände als auch der Gewerkschaften zu konsultieren, was Zeit in Anspruch nimmt – in der Praxis mehrere Wochen. Der Rat kann jedoch eine Anfrage auch innerhalb von drei Monaten beantworten, wenn die Zeit drängt oder wenn das Thema weniger komplex ist. In diesem Fall legt der Rat ein Empfehlungsschreiben vor.


Wie kommt eine Empfehlung des SER zustande?
Der Rat hat zur Vorbereitung seiner Empfehlungen eine Vielzahl von Ausschüssen ins Leben gerufen. Wie dem Rat gehören auch den Ausschüssen Vertreter von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften sowie unabhängige Sachverständige an. Die Ausschüsse bereiten die Empfehlungen für die Diskussion in der SER-Plenarsitzung vor. Ein Ausschuss braucht zur Vorbereitung einer Empfehlung durchschnittlich fünf bis acht Sitzungen. Die Sitzungen nehmen im Allgemeinen zwei bis drei Stunden in Anspruch und erstrecken sich meist über einen Zeitraum von sechs Monaten. Der Rat tritt einmal im Monat zu einer Plenarsitzung zusammen, vor allem um Empfehlungen zu diskutieren und zu verabschieden. Diese Plenarsitzungen sind – im Gegensatz zu den Ausschusssitzungen – öffentlich.
Wenn beim Rat eine Anfrage der Regierung eingeht, entscheidet der Exekutivausschuss, welcher Fachausschuss für die Konzipierung der Empfehlung zuständig ist. Der Exekutivausschuss besteht ebenfalls aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sowie aus unabhängigen Sachverständigen. Der Exekutivausschuss tritt jeden dritten Freitag des Monats zusammen.
Aufgabe des SER-Sekretariats ist es, zu jeder Anfrage ein Arbeitspapier für die erste Ausschusssitzung sowie die Unterlagen für die jeweiligen Folgesitzungen zu erstellen.


Wie effektiv sind die Empfehlungen des Rats?
Die Auswirkungen der Empfehlungen des Rats lassen sich nur schwer in Zahlen fassen. Ihre Wirkung kann nicht einfach an ihrem Einfluss auf die Gesetzgebung abgelesen werden, da nicht jede Empfehlung eine Gesetzesinitiative betrifft. Oft besteht eine Empfehlung des Rats aus einer Antwort oder einer Stellungnahme zu einem politischen Memorandum. Wenn solche Denkanstöße in Gesetzgebung umgesetzt werden, fließen häufig Elemente der SER-Empfehlungen in die betreffenden Regelungen ein.
Die Wirkungen der SER-Empfehlungen lassen sich jedoch nicht nur an den Maßnahmen messen, die die Regierung auf deren Grundlage ergreift. Wichtig ist ebenfalls, dass sich die SER-Mitglieder und Berater an den politischen Diskussionen beteiligen. Die besondere Bedeutung des Rats besteht auch darin, dass er die Sozialpartner zusammenführt und so breite Akzeptanz für politische Richtungswechsel schafft. Inwieweit eine Empfehlung zur Erzeugung solcher Akzeptanz beiträgt, kann daran abgelesen werden, ob sie einstimmig verabschiedet wurde. Immerhin fanden mehr als 80 Prozent der SER-Empfehlungen die Zustimmung aller Mitglieder. In fast der Hälfte der Fälle, in denen die Auffassungen uneinheitlich waren, waren die Mitglieder zwar mit den allgemeinen Grundsätzen, nur nicht mit allen Details einverstanden. Bei rund 10 Prozent der Empfehlungen bestand zwischen den Mitgliedern ein Dissens über die allgemeinen Grundsätze.

Man spricht deshalb von Konsenswirtschaft: Der Grundgedanke ist, dass in Bezug auf gemeinsame Koordination und Kooperation ein Bedarf besteht, der sich aus folgenden Fakten und Erkenntnissen ableitet:

  • In der modernen Marktwirtschaft sind Sozial- und Wirtschaftspolitik nicht ausschließlich Aufgabe der Regierung. Manche Instrumente der sozialwirtschaftlichen Politik – insbesondere die Lohnentwicklung – sind Sache der Sozialpartner. 
  • Die Anwendung dieser Instrumente impliziert wesentliche wechselseitige Abhängigkeiten: Während z.B. die Steuerpolitik gewöhnlich die Höhe der Löhne beeinflusst, trägt die Lohnpolitik dazu bei, dass sich die Ergebnisse der Regierungspolitik im Beschäftigungsvolumen niederschlagen.

Diese Abhängigkeiten bedeuten, dass auf vielen Gebieten der Sozial- und Wirtschaftspolitik eine politische Koordination zu besseren Ergebnissen führt.


Ist die Regierung verpflichtet, den Empfehlungen des Rats Folge zu leisten?
Nein, die Regierung kann frei entscheiden, ob sie sich nach einer Empfehlung des Rats richten will oder nicht. Wenn jedoch eine Empfehlungen einstimmig von allen Ratsmitgliedern – sowohl von den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden als auch den ‚Kroonleden’ – getragen wird, ist die Botschaft an die Regierung unmissverständlich. Gemäß dem Rahmengesetz über Beratungsgremien (Kaderwet adviescolleges) aus dem Jahr 1997 muss die Regierung auf eine SER-Empfehlung innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung reagieren. Wenn die Regierung der Empfehlung nicht folgt, muss sie die Gründe dafür offen legen.


Welche Rolle spielen die von der Regierung ernannten Sachverständigen, die sog. ‚Kroonleden’?
Die von der Regierung bestellten Ratsmitglieder (‚Kroonleden’) sind unabhängige Sachverständige (insgesamt 22: 11 Vollmitglieder und 11 stellvertretende Mitglieder). Sie werden auf Vorschlag der Regierung von der Königin ernannt, repräsentieren aber nicht die Regierung. Sie sind weder verpflichtet, sich mit der Regierung abzustimmen, noch sind sie an Weisungen der Regierung gebunden. Zu den Sachverständigen gehören ein Vertreter der niederländischen Zentralbank (Nederlandsche Bank) und des Zentralen Planungsamts CPB (Centraal Planbureau). Vorsitzender des Rats ist einer der ‚Kroonleden’.
Aufgabe der Sachverständigen ist die Wahrnehmung des öffentlichen Interesses. Zu ihrer Tätigkeit gehört auch die Suche nach Kompromissen, sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer keinen Konsens finden. Die Auswahl der Sachverständigen erfolgt so, dass im Rat die wichtigsten politischen Strömungen und die relevanten wissenschaftlichen Disziplinen vertreten sind. Den Vorsitz in den Ausschüssen, die die Empfehlungen des Rats vorbereiten, hat jeweils eines der ‚Kroonleden’. Die Sachverständigen sind keine ‚Angestellten’ des Rats, sondern sind überwiegend an einer Universität tätig. Ihr Zeitaufwand für die Tätigkeit im Rat bzw. in einem der Ausschüsse ist je Person und je nach Zeitraum sehr unterschiedlich. Im Durchschnitt dürfte es um vier Stunden pro Woche gehen.


Wie geht der Rat mit abweichenden Auffassungen seiner Mitglieder um?
Der Rat will im Dialog zwischen den Sozialpartnern und den Sachverständigen erreichen, dass die drei Parteien bei ihrer Arbeit das gesamtgesellschaftliche Interesse berücksichtigen. Dabei spielen die unabhängigen Sachverständigen (‚Kroonleden’) eine wichtige Rolle.
Bedeutsam ist außerdem, dass die politischen Empfehlungen des Rats durch allgemeinverständliche Analysen und Argumente gestützt werden, anhand derer sich überprüfen lässt, ob die Empfehlungen sowohl dem öffentlichen Interesse als auch dem gemeinsamen Ziel soziale Wohlfahrt dienen.
Eine einstimmige Empfehlung ist gleichbedeutend mit breiter Unterstützung, während eine geteilte Stellungnahme der Regierung anzeigt, dass die Empfehlung von einigen Bereichen der Gesellschaft nicht mitgetragen wird.


Bezieht der SER bei der Vorbereitung seiner Empfehlungen über Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ‚Kroonleden’ hinaus noch andere Gruppierungen mit ein?
Ja, weil dann, wenn sich der Rat mit Fragen befasst, die außerhalb des traditionellen sozialwirtschaftlichen Feldes liegen, auch die Beiträge von Gruppierungen, die nicht unmittelbar im Rat vertreten sind, sehr wichtig sein können. Ihre Mitarbeit führt zu mehr Qualität und Akzeptanz einer Empfehlung. Organisationen, die zur betreffenden Frage spezielle Gesichtspunkte beitragen oder Sonderinteressen vertreten, können von einem Ausschuss bei der Vorbereitung einer Empfehlung hinzugezogen werden. Beispielsweise kann ein Ausschuss diese Organisationen in Form von Anhörungen, Diskussionsforen, schriftlichen Befragungen, Interviews oder Arbeitsbesuchen konsultieren. Dies geschieht regelmäßig. Vertreter bestimmter Organisationen können (bei speziellen Projekten) auch ad hoc zu Ausschussmitgliedern bestellt werden, um zur Vorbereitung der Empfehlung beizutragen. Ferner haben Organisationen die Möglichkeit, ordentliches Mitglied eines Ausschusses zu werden, d.h. sie sind dann in alle Empfehlungsverfahren des betreffenden Politikfeldes einbezogen. So ist beispielsweise der niederländische Verbraucherverband (Consumentenbond) Mitglied des Ausschusses für Verbraucherangelegenheiten, während Natur- und Umweltschutzverbände Mitglied des Ausschusses für nachhaltige Entwicklung und des Ausschusses für Raumordnung und Erreichbarkeit sind.


Wie kommuniziert der Rat seine Empfehlungen?
Sobald eine Empfehlung veröffentlichungsreif ist, informiert der Rat die Medien und die Öffentlichkeit. Bei Empfehlungen mit voraussichtlich erheblichen Auswirkungen werden die Medien zu einer Pressekonferenz mit dem betreffenden Ausschussvorsitzenden und dem SER-Vorsitzenden eingeladen. Eine dritte Form der Bekanntmachung einer neuen Empfehlung ist deren Übergabe an den zuständigen Minister und an die Zweite Kammer durch den SER-Vorsitzenden.
Manchmal führt der Rat auch eine Konferenz oder ein Seminar zum betreffenden Thema durch oder veröffentlicht einen Artikel über die Empfehlung in einer geeigneten Fachzeitschrift.


Wie viele Mitarbeiter sind an der Erstellung der Empfehlungen beteiligt?
Mit der Vorbereitung und Formulierung der Empfehlungen sind 20 Mitarbeiter beschäftigt (Vollzeitkräfte). Sie sind für alle Aufgaben zuständig, die von Beginn bis Ende eines Empfehlungsverfahrens anfallen. Dazu gehören: Kontaktpflege mit den Ministerien, von denen die Anfragen ausgehen können, Analysen und Untersuchungen für die einzelnen Empfehlungsverfahren, Erstellung von Unterlagen für die Diskussion in Ausschusssitzungen, Verfassen des Konzepts und der Endfassung einer Empfehlung, Vorbereitung von Präsentationen für Pressekonferenzen und Parlamentsdebatten, Verfassen von Artikeln für Zeitungen und Zeitschriften anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme.


Ist der Rat ein Regierungsorgan?
Nein, der Rat ist kein Regierungsorgan. Er wird aus den Gebühren finanziert, die in den Niederlanden alle Unternehmen an die Industrie- und Handelkammern abführen müssen. Diesem Finanzierungsverfahren liegt der Gedanke zugrunde, dass die Wirtschaftstätigkeit im Prinzip auf Partnerschaft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruht. Die Autonomie des SER ist im Wirtschaftsverbandsgesetz (Wet op de bedrijfsorganisatie) verankert. Das Gesetz besagt, dass der Rat nicht nur für das reibungslose Funktionieren von Handel und Industrie verantwortlich ist, sondern auch für die Berücksichtigung gesamtgesellschaftlicher Interessen.


Vergibt der Rat Fördermittel?
Der Rat vergibt keinerlei Fördermittel. Er finanziert jedoch die Aufwendungen mehrerer Institutionen, u.a.

  • der Stiftung für Arbeit (Stichting van de Arbeid) 
  • der Beratungs- und Konsultationsbüros in den Provinzen und 
  • des Rats für Rechnungslegung (Stichting voor de Jaarverslaggeving).

Die Stiftung für Arbeit erhält 75 Prozent ihrer Mittel vom SER, den Rest von den nationalen Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften.
Der Rat deckt fünfzig Prozent des Etats der Beratungs- und Konsultationsbüros in den Provinzen bis zu einem Höchstbetrag von 39.900 Euro pro Körperschaft und Jahr.
Zwei Drittel des Etats des Rats für Rechnungslegung werden aus SER-Mitteln finanziert. Insgesamt machen diese Finanzierungen 10 Prozent der SER-Ausgaben aus.